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   OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 352/03   

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https://dejure.org/2004,27262
OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 352/03 (https://dejure.org/2004,27262)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.03.2004 - 13 LB 352/03 (https://dejure.org/2004,27262)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. März 2004 - 13 LB 352/03 (https://dejure.org/2004,27262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Eine Bescheinigung als Abkömmling eines Spätaussiedlers kann auch erteilt werden, wenn in der Person des Abkömmlings Ausschlussgründe hinsichtlich eines Aufnahmebescheids vorliegen.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs 2 BVFG; § 15 Abs 1 BVFG; § 4 BVFG; § 5 BVFG; § 7 Abs 2 BVFG
    Abkömmling; Angehöriger; Aufnahmebescheid; Ausschlussgründe; Bescheinigung; Ehegatte; Spätaussiedler; Spätaussiedlerbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.04.2001 - 5 C 19.00

    Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Spätaussiedlerstatus bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 352/03
    Da der Ausschlusstatbestand (des § 5 BVFG) einer Einbeziehung von Abkömmlingen in den Aufnahmebescheid der "Bezugsperson" nicht entgegenstehe (BVerwG, Urt. v. 12.4.01, 5 C 19.00), er entsprechend habe einreisen dürfen, wäre es "widersprüchlich, ihm hierüber einen amtlichen Nachweis zu versagen".

    Denn danach schließt § 5 BVFG diesen Personenkreis lediglich von der - erweiternden - Anwendbarkeit der dort genannten Bestimmungen §§ 8, 10, 11 BVFG aus, während, wie sich § 7 Abs. 2 Satz 1 BVFG zeigt, ihre "Aufnahme als Angehörige eines Spätaussiedlers" dadurch nicht ausgeschlossen ist (BVerwG, Urt. vom 12.4.01, - 5 C 19.00 -, DVBl. 2001, S. 1527).

    Zu Recht beruft der Kläger sich insoweit auf das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2001, - 5 C 19.00 -, wo unter Berufung gerade auf § 7 Abs. 2 BVFG entschieden ist, dass, da diese Vorschrift davon ausgehe, dass auch Personen, denen gegenüber die Ausschlussvorschrift des § 5 BVFG eingreift, das Aussiedlungsgebiet im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen haben können, diese mangels entgegenstehender Gesetzesregelung als Angehörige nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden können (vgl. auch schon BVerwG, Beschl. v. 18.2.00, - 5 B 216.99 -).

  • BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 10.01

    Recht der Vertriebenen - Abkömmling, Anspruch des - eines Spätaussiedlers auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 352/03
    Insofern kommt § 7 Abs. 2 (Satz 1) BVFG im Rahmen des § 15 Abs. 2 Satz 1 BVFG eine (zusätzliche) "Tatbestandswirkung" (BVerwG, Urt. vom 12.7.01, - 5 C 10.01 -, NVwZ-RR 2002, 387) zu.
  • BVerwG, 18.02.2000 - 5 B 216.99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 352/03
    Zu Recht beruft der Kläger sich insoweit auf das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2001, - 5 C 19.00 -, wo unter Berufung gerade auf § 7 Abs. 2 BVFG entschieden ist, dass, da diese Vorschrift davon ausgehe, dass auch Personen, denen gegenüber die Ausschlussvorschrift des § 5 BVFG eingreift, das Aussiedlungsgebiet im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen haben können, diese mangels entgegenstehender Gesetzesregelung als Angehörige nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden können (vgl. auch schon BVerwG, Beschl. v. 18.2.00, - 5 B 216.99 -).
  • BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 19.04

    A: Aufnahmebescheid, Einbeziehung in - nach § 27 BVFG; B: Bescheinigung als

    Dementsprechend ist aus der Sicht des Vertriebenenrechts nicht zu erkennen, dass es, wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem von der Vorinstanz in Bezug genommenen Urteil vom 31. März 2004 - 13 LB 352/03 - annimmt, "widersinnig" wäre, eine ungeachtet der Erfüllung der Voraussetzungen des § 5 BVFG im Wege der Einbeziehung aufgenommene Person "dann nicht mehr als entsprechenden Angehörigen zu behandeln", sondern dass es "konsequent" wäre, den "aufgenommenen 'belasteten' Angehörigen auch eine Bescheinigung im Sinne von § 15 Abs. 2 BVFG zuzuerkennen".
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