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OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 352/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Eine Bescheinigung als Abkömmling eines Spätaussiedlers kann auch erteilt werden, wenn in der Person des Abkömmlings Ausschlussgründe hinsichtlich eines Aufnahmebescheids vorliegen.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 15 Abs 2 BVFG; § 15 Abs 1 BVFG; § 4 BVFG; § 5 BVFG; § 7 Abs 2 BVFG
Abkömmling; Angehöriger; Aufnahmebescheid; Ausschlussgründe; Bescheinigung; Ehegatte; Spätaussiedler; Spätaussiedlerbescheinigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 27.05.2003 - 1 A 9/03
- OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 352/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.04.2001 - 5 C 19.00
Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Spätaussiedlerstatus bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 352/03
Da der Ausschlusstatbestand (des § 5 BVFG) einer Einbeziehung von Abkömmlingen in den Aufnahmebescheid der "Bezugsperson" nicht entgegenstehe (BVerwG, Urt. v. 12.4.01, 5 C 19.00), er entsprechend habe einreisen dürfen, wäre es "widersprüchlich, ihm hierüber einen amtlichen Nachweis zu versagen".Denn danach schließt § 5 BVFG diesen Personenkreis lediglich von der - erweiternden - Anwendbarkeit der dort genannten Bestimmungen §§ 8, 10, 11 BVFG aus, während, wie sich § 7 Abs. 2 Satz 1 BVFG zeigt, ihre "Aufnahme als Angehörige eines Spätaussiedlers" dadurch nicht ausgeschlossen ist (BVerwG, Urt. vom 12.4.01, - 5 C 19.00 -, DVBl. 2001, S. 1527).
Zu Recht beruft der Kläger sich insoweit auf das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2001, - 5 C 19.00 -, wo unter Berufung gerade auf § 7 Abs. 2 BVFG entschieden ist, dass, da diese Vorschrift davon ausgehe, dass auch Personen, denen gegenüber die Ausschlussvorschrift des § 5 BVFG eingreift, das Aussiedlungsgebiet im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen haben können, diese mangels entgegenstehender Gesetzesregelung als Angehörige nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden können (vgl. auch schon BVerwG, Beschl. v. 18.2.00, - 5 B 216.99 -).
- BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 10.01
Recht der Vertriebenen - Abkömmling, Anspruch des - eines Spätaussiedlers auf …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 352/03
Insofern kommt § 7 Abs. 2 (Satz 1) BVFG im Rahmen des § 15 Abs. 2 Satz 1 BVFG eine (zusätzliche) "Tatbestandswirkung" (BVerwG, Urt. vom 12.7.01, - 5 C 10.01 -, NVwZ-RR 2002, 387) zu. - BVerwG, 18.02.2000 - 5 B 216.99
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 352/03
Zu Recht beruft der Kläger sich insoweit auf das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2001, - 5 C 19.00 -, wo unter Berufung gerade auf § 7 Abs. 2 BVFG entschieden ist, dass, da diese Vorschrift davon ausgehe, dass auch Personen, denen gegenüber die Ausschlussvorschrift des § 5 BVFG eingreift, das Aussiedlungsgebiet im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen haben können, diese mangels entgegenstehender Gesetzesregelung als Angehörige nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden können (vgl. auch schon BVerwG, Beschl. v. 18.2.00, - 5 B 216.99 -).
- BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 19.04
A: Aufnahmebescheid, Einbeziehung in - nach § 27 BVFG; B: Bescheinigung als …
Dementsprechend ist aus der Sicht des Vertriebenenrechts nicht zu erkennen, dass es, wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem von der Vorinstanz in Bezug genommenen Urteil vom 31. März 2004 - 13 LB 352/03 - annimmt, "widersinnig" wäre, eine ungeachtet der Erfüllung der Voraussetzungen des § 5 BVFG im Wege der Einbeziehung aufgenommene Person "dann nicht mehr als entsprechenden Angehörigen zu behandeln", sondern dass es "konsequent" wäre, den "aufgenommenen 'belasteten' Angehörigen auch eine Bescheinigung im Sinne von § 15 Abs. 2 BVFG zuzuerkennen".